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   VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21   

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VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21 (https://dejure.org/2022,9160)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.04.2022 - A 12 S 3565/21 (https://dejure.org/2022,9160)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. April 2022 - A 12 S 3565/21 (https://dejure.org/2022,9160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992, § 138 Nr 3 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
    Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Erhebung einer Gehörsrüge zu Protokoll der mündlichen Verhandlung bei (unberechtigter) Ablehnung eines Beweisantrags als Ausforschungsbeweisantrag; negative Beweiskraft des Urteilstatbestandes

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 78 Abs 4; GG, Art 103 Abs 1; VwGO, § 86 Abs 2
    Libanon: Berufung nicht zugelassen; kein Vorliegen von Gehörverstoß, Verstoß gegen die Aufklärungspflicht oder Begründungsmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drohen einer Gefahr von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung eines Asylsuchenden bei seiner Rückkehr in den Libanon seitens der libanesischen Sicherheitsbehörden oder der Hisbollah; Gegenvorstellung gegen die Ablehnung eines Beweisantrages

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21
    a) Ein Beweisantrag ist unzulässig und kann abgelehnt werden, wenn es sich um einen Ausforschungs- und Beweisermittlungsantrag handelt, wenn er also lediglich zum Ziel hat, Zugang zu einer bestimmten Informationsquelle zu erlangen, um auf diesem Wege Anhaltspunkte für neuen Sachvortrag zu gewinnen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.09.2019 - 1 B 43.19 -, juris Rn. 55, und vom 02.07.1998 - 11 B 30.97 -, juris Rn. 13).

    Auch Beweisanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, müssen regelmäßig dem Gericht eine weitere Sachaufklärung nicht nahelegen und können als unsubstantiiert abgelehnt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.09.2019 - 1 B 43.19 -, juris Rn. 55, und vom 02.07.1998 - 11 B 30.97 -, juris Rn. 13).

    Das ist dann der Fall, wenn für den Wahrheitsgehalt der Beweistatsache nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, wenn sie also mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.09.2019 - 1 B 43.19 -, juris Rn. 55, und vom 02.07.1998 - 11 B 30.97 -, juris Rn. 13).

    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.09.2019 - 1 B 43.19 -, juris Rn. 55, und vom 25.01.1988 - 7 CB 81.87 -, juris Rn. 11).

  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 633/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21
    103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9, und vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23).

    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfG Beschluss vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23, sowie Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 -, juris Rn. 44).

    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23, und vom 05.10.1976 - 2 BvR 558/75 -, juris Rn. 13).

    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23, vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 39, und vom 01.02.1978 - 1 BvR 426/77 -, juris Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 25.07.2013 - 5 C 26.12 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21
    a) Ein Beweisantrag ist unzulässig und kann abgelehnt werden, wenn es sich um einen Ausforschungs- und Beweisermittlungsantrag handelt, wenn er also lediglich zum Ziel hat, Zugang zu einer bestimmten Informationsquelle zu erlangen, um auf diesem Wege Anhaltspunkte für neuen Sachvortrag zu gewinnen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.09.2019 - 1 B 43.19 -, juris Rn. 55, und vom 02.07.1998 - 11 B 30.97 -, juris Rn. 13).

    Auch Beweisanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, müssen regelmäßig dem Gericht eine weitere Sachaufklärung nicht nahelegen und können als unsubstantiiert abgelehnt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.09.2019 - 1 B 43.19 -, juris Rn. 55, und vom 02.07.1998 - 11 B 30.97 -, juris Rn. 13).

    Das ist dann der Fall, wenn für den Wahrheitsgehalt der Beweistatsache nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, wenn sie also mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.09.2019 - 1 B 43.19 -, juris Rn. 55, und vom 02.07.1998 - 11 B 30.97 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.09.2019 - 1 B 43.19 -, juris Rn. 55, und vom 25.01.1988 - 7 CB 81.87 -, juris Rn. 11).

    Unsubstantiiert sind etwa solche Beweisanträge, die das Beweisthema nicht hinreichend konkretisieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.1988 - 7 CB 81.87 -, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.08.2021 - 1 LB 21/16 -, juris Rn. 79; OLG Bamberg, Beschluss vom 04.10.2017 - 3 Ss OWI 1232/17 -, juris Rn. 5 f; Schübel-Pfister in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 86 Rn. 55, 66).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2020 - 19 A 183/18

    Entscheidung nach Anhörungsrüge; Beweisantragsablehnung; Ergebnisrichtigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrages verstößt dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht (objektiv) "keine Stütze" mehr findet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris Rn. 15, vom 18.01.2011 - 1 BvR 2441/10 -, juris Rn. 11, vom 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82 -, juris Rn. 8, und vom 08.11.1978 - 1 BvR 158/78 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 24.03.2000 - 9 B 530.99 -, juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.01.2020 - 19 A 183/18.A -, juris Rn. 3).

    Dabei kann hier dahinstehen, ob der Rechtsaufassung zu folgen ist, wonach das Rechtsmittelgericht die Frage, ob die Ablehnung des Beweisantrags im Gesetz eine Stütze findet, nicht allein nach Maßgabe der vom erstinstanzlichen Gericht konkret gegebenen Begründung prüft, sondern - nach Gewährung rechtlichen Gehörs - auch andere gesetzliche Ablehnungsgründe, zumindest soweit sie zwingenden Charakter haben bzw. "auf der Hand liegen", heranziehen kann, auch wenn sie für das Gericht bei der Ablehnung nicht maßgeblich waren (die Möglichkeit des Austauschs der Begründung grundsätzlich bejahend vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 17.10.2021 - 23 ZB 19.33385 -, juris Rn. 4, und vom 07.06.2021 - 23 ZB 19.33381 -, juris Rn. 4; Sächsisches OVG, Beschluss vom 14.04.2021 - 6 A 303/18.A -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.01.2020 - 19 A 183/18.A -, juris Rn. 12 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 10.07.2007 - 7 UZ 422/07.A -, juris Rn. 18; Funke-Kaiser in: GK-AsylG, § 78 Rn. 356 ; Schübel-Pfister in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 86 Rn. 64; Dahm, NVwZ 2000, 1385).

  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21
    Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.08.2008 - 1 B 3.08 -, juris Rn. 9).

    Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.08.2008 - 1 B 3.08 -, juris Rn. 9).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21
    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.10.2019 - 1 BvR 552/18 -, juris Rn. 8, und Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 -, juris Rn. 43).

    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfG Beschluss vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23, sowie Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 -, juris Rn. 44).

  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19

    Klageerzwingungsverfahren (Unzulässigkeit eines in englischer Sprache

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21
    103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9, und vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23).

    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9).

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21
    Indes wird der Richter dort, wo es möglich ist, die gewollte Beweisbehauptung - gegebenenfalls nach Ausschöpfung der Hinweis- und Fragepflicht - zunächst nach Möglichkeit durch Auslegung zu ermitteln haben (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.1993 - 5 StR 279/93 -, juris Rn. 11; Becker in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2019, § 244 Rn. 115, 117).
  • OLG Bamberg, 04.10.2017 - 3 Ss OWi 1232/17

    Anforderungen an einen Beweisantrag (Beweisthema); kein Verstoß gegen den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21
    Unsubstantiiert sind etwa solche Beweisanträge, die das Beweisthema nicht hinreichend konkretisieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.1988 - 7 CB 81.87 -, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.08.2021 - 1 LB 21/16 -, juris Rn. 79; OLG Bamberg, Beschluss vom 04.10.2017 - 3 Ss OWI 1232/17 -, juris Rn. 5 f; Schübel-Pfister in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 86 Rn. 55, 66).
  • BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerwG, 23.11.2020 - 6 B 33.20

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Bindungswirkung zurückverweisender

  • BVerfG, 18.01.2011 - 1 BvR 2441/10

    Übergehen von Parteivortrag im Zivilprozess verletzt Betroffenen in dessen

  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 9.14

    Tongrube; Abschlussbetriebsplan; Verfüllung; Sanierung; Bodenschutzrecht;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2021 - 1 LB 21/16

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen -

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2017 - 1 A 1436/17

    Beweiserhebung zur Verfolgung eines Asylbewerbers durch die Hisbollah im Libanon

  • VGH Bayern, 17.10.2021 - 23 ZB 19.33385

    Der auf Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft

  • BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 388.88

    Mündliche Verhandlung - Abgelehnter Beweisantrag - Begründungspflicht - Revision

  • VGH Hessen, 10.07.2007 - 7 UZ 422/07

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz; Divergenz ist kein

  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 23 ZB 19.33381

    Ablehnung von Beweisanträgen im Asylprozess - Äthiopien

  • OVG Sachsen, 14.04.2021 - 6 A 303/18

    Asylzulassungsantrag; Darlegung von Verfahrensmängeln; rechtliches Gehör;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2022 - 1 A 237/21

    Zulassung der Berufung

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BGH, 22.10.2015 - V ZR 146/14

    Nachbarausgleich bei Abgrabungsschaden: Verletzung rechtlichen Gehörs durch

  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

  • BVerwG, 10.10.2013 - 10 B 19.13

    Gerichtliche Sachaufklärung; Beweiswürdigung; Verfahrensmangel

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

  • BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Übergehen einer per Telefax eingereichten

  • BVerwG, 25.07.2013 - 5 C 26.12

    Anhörungsrüge; Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs; Zeitpunkt der

  • BVerwG, 14.06.2019 - 7 B 25.18

    Mündliche Verhandlung; Schriftsatzfrist; Verwirkung; Vorverfahren; Widerspruch;

  • BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 2194/18

    Verfassungsbeschwerde betreffend den verwaltungsprozessualen Kostenansatz wegen

  • BVerwG, 27.10.2014 - 3 B 40.14

    Vermögenszuordnungsrecht; Veräußerung eines Grundstücks; Erlös; erzielbarer

  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 67.83

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2011 - A 9 S 2939/11

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags im Fall der Wahrunterstellung

  • BVerwG, 05.06.2009 - 5 B 80.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Vorliegen einer Divergenz

  • BVerwG, 24.03.2021 - 4 BN 52.20

    Normenkontrolle; Urteilsausfertigung

  • VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.31233

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Verletzung rechtlichen Gehörs

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2020 - A 3 S 2953/20

    Asylprozessverfahren; unterbliebene Vereidigung eines Dolmetschers

  • VGH Bayern, 08.02.2024 - 21 ZB 22.514

    Berufsrecht der Ärzte, Facharztanerkennung (Anerkennung von Weiterbildungen

    Dann aber handelte es sich bei dem Antrag der Klägerin nicht um einen Beweisantrag, sondern um eine bloße Beweisanregung, der das Verwaltungsgericht ggf. unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) nachzugehen hätte (vgl. auch VGH BW, B.v. 8.4.2022 - A 12 S 3565/21 - juris Rn. 31).
  • VG Freiburg, 17.05.2023 - 9 K 385/23

    Rundfunkbeitragserhebung; Beitrags-Zurückbehaltungsrecht aufgrund fehlerhafter

    Insoweit würde es sich bei der Ermittlungsanregung um eine Art "ins Blaue hinein gestellten Ausforschungsbeweisantrag" handeln, den das Prozessrecht nicht anerkennt, sondern als unzulässig einstuft (siehe insoweit VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.04.2022 - A 12 S 3565/21 -, Rn. 27, juris, der insoweit wörtlich ausführt: "...Ein Beweisantrag ist unzulässig und kann abgelehnt werden, wenn es sich um einen Ausforschungs- und Beweisermittlungsantrag handelt, wenn er also lediglich zum Ziel hat, Zugang zu einer bestimmten Informationsquelle zu erlangen, um auf diesem Wege Anhaltspunkte für neuen Sachvortrag zu gewinnen [vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.09.2019 - 1 B 43.19 -, juris Rn. 55, und vom 02.07.1998 - 11 B 30.97 -, juris Rn. 13].
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22

    Anfoderungen an die Darlegung eines Gehörsverstoßes aufgrund der Ablehnung von

    Dementsprechend hat das Verwaltungsgericht den Ablehnungsgrund auch nicht - wie die Klägerinnen meinen - ausgetauscht (vgl. zur Berücksichtigung eines anderen Ablehnungsgrunds, als des vom Verwaltungsgericht herangezogenen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.4.2022 - A 12 S 3565/21 -, juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 28.07.2022 - 10 ZB 21.1095

    Ausweisung eines Sexualstraftäters in die Türkei

    Nach Ablehnung eines Beweisantrages können zu den prozessualen Möglichkeiten, einen derartigen Gehörsverstoß abzuwenden, im Fall eines anwaltlich vertretenen Prozessbeteiligten auch eine Gegenvorstellung beziehungsweise ein erneuter Beweisantrag zählen (vgl. VGH BW, B.v. 8.4.2022 - A 12 S 3565/21 - juris Rn. 33 ff. m.w.N.).
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